
Viele gleichgeschlechtliche Paare haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Sie sollten nun aber eine wichtige steuerliche Frist beachten: Sie können nämlich bis zum 31.12.2020 die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif auch beantragen - und zwar rückwirkend für alle Jahre bis zum Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dies ist auch dann möglich, wenn die Steuerbescheide bereits bestandskräftig sind. Voraussetzung ist, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt worden ist. Die nachträgliche Gewährung des Splittingtarifs führt üblicherweise zu einer Steuererstattung, so dass der Antrag umgehend gestellt werden sollte, falls dies noch nicht geschehen ist.
Finanzamt & Verfahren
Finanzamt & Verfahren
02.12.2020Abgeltungsteuer: Antrag auf Günstigerprüfung nachträglich stellen?Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent an der Quelle ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Anleger …
Finanzamt & Verfahren
02.11.2020Steuerbescheid: Änderung durch das Finanzamt bei dessen eigenem Fehler?Das Finanzamt darf einmal erteilte Steuerbescheide zu Lasten der Steuerbürger nur unter engen Voraussetzungen ändern. Eine dieser Möglichkeit ist die …
Finanzamt & Verfahren
22.09.2026Nachzahlungszinsen: Verrechnungen können entscheidend seinWer Steuern nachzahlen muss, kann zusätzlich mit Nachzahlungszinsen belastet werden. Der Zinssatz liegt derzeit bei 1,8 % pro Jahr. Die Verzinsung …