
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird. Zum 1.1.2021 wird der Grundfreibetrag von 9.408 Euro auf 9.744 Euro angehoben. Zum 1.1.2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9.984 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Parallel dazu wird der Unterhaltshöchstbetrag von 9.408 Euro auf 9.744 Euro angehoben. Zum 1.1.2022 erfolgt eine weitere Anhebung auf 9.984 Euro.
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