Start / News / Arbeitnehmer & Lohn

Arbeitnehmer & Lohn15.01.2021

Arbeitgeberleistungen: Steuerfreiheit für Corona-Bonus verlängert

Arbeitgeber durften ihren Arbeitnehmern einen so genannten Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro steuerfrei zahlen, und zwar nach bisherigem Recht in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 (§ 3 Nr. 11a EStG). Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Soeben ist die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden (§ 3 Nr. 11a EStG, geändert durch das Jahressteuergesetz 2020).

Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie gerne persönlich – Telefon 02921 / 94430-0.

Kontakt aufnehmen