
Zu Beginn des Jahres 2021 ist der gesetzliche Mindestlohn um 15 Cent auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde gestiegen, zum 1.7.2021 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro. Arbeitgeber, die so genannte Minijobber beschäftigen, sollten prüfen, ob die Mitarbeiter trotz dieser Erhöhung weiterhin maximal 450 Euro pro Monat verdienen. Gegebenenfalls muss die maximale Stundenzahl im ersten Halbjahr 2021 auf 47,37 Stunden pro Monat und im zweiten Halbjahr 2021 auf 46,88 Stunden verringert werden, sofern lediglich der Mindestlohn gezahlt wird. Würde der Betrag von 450 Euro auch nur um einen Euro überschritten, würde sich das Arbeitsverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wandeln. Dies ist vielfach sowohl von Seiten des Arbeitgebers als auch von Seiten des betroffenen Mitarbeiters nicht gewünscht.
Arbeitnehmer & Lohn
Arbeitnehmer & Lohn
21.02.2021Falsches Parken: Was gilt bei Übernahme von Bußgeldern durch Arbeitgeber?Viele Arbeitnehmer sind im Interesse ihres Arbeitgebers tagtäglich mit einem Firmen- oder Lieferwagen unterwegs. Und da kommt es schon einmal zu …
Arbeitnehmer & Lohn
18.02.2021Verpflegungspauschalen: Nichteinnahme zur Verfügung gestellter MahlzeitenWer eine Dienstreise unternimmt bzw. außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich aktiv ist, darf - je nach Dauer der Abwesenheit - bestimmte …
Arbeitnehmer & Lohn
15.02.2021Dienstwagen: Schätzung der Stromkosten für das Aufladen von E-FahrzeugenSteht dem Mitarbeiter ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, muss er dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. Dabei sind …