
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass die derzeitige Besteuerung von Renten im Grundsatz verfassungskonform ist. Eine doppelte Besteuerung zeichne sich erst für spätere Rentnerjahrgänge ab. Zwar könne es im Einzelfall auch heute schon zu einer doppelten Besteuerung von Renten kommen, doch die vom BFH festgelegten Berechnungsparameter sind so streng, dass nur wenige Fälle betroffen sind. So blieben auch die entsprechenden Klagen vor dem BFH erfolgslos (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Nun haben die unterlegenen Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt. Einer der beiden Kläger erhält insoweit Unterstützung vom Bund der Steuerzahler. Die Beschwerden werden unter den Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21 geführt.
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