
Im Jahr 2022 findet bundesweit wieder ein so genannter Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben (www.zensus2022.de). Zur Durchführung des Zensus werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die stichprobenhafte Haushaltsbefragungen vornehmen. Die Erhebungsbeauftragten erhalten nach dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese Zahlungen unterliegen allerdings nicht der Einkommensteuer (§ 20 Abs. 3 ZensG 2022). Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern mit Schreiben vom 3.9.2021 (S 2113.1.1-2/3 St 36) hin.
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