
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Israelreise nicht als Werbungskosten absetzbar sind, wenn die Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist und sich die beiden Veranlassungsbeiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen (Urteil vom 27.1.2022, 1 K 224/21 E). Die Lehrerin wandte zwar ein, dass sich das Konzept der Studienreise an den Lehrplänen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Schule orientiert habe und sie die Erkenntnisse, die für ihre Unterrichtsgestaltung von Belang gewesen seien, in ein auf den Unterricht abgestimmtes Reisetagebuch habe eintragen können. Ferner seien die besuchten Orte für die christlichen Religionen von herausragender Bedeutung. Doch zunächst das Finanzamt und später das Finanzgericht entgegneten, dass das Programm fast ausschließlich Ziele von allgemein-touristischem und kulturellem Interesse enthalten habe, die typischerweise auch von privaten Israel-Touristen besucht würden. Die beruflichen und die privaten Veranlassungsmomente der Reise seien auch nicht nach objektiven Kriterien trennbar, da kein Programmpunkt eindeutig ausschließlich dem beruflichen oder dem privaten Be-reich zugeordnet werden könne. Insbesondere sei keine Abgrenzung nach Zeitanteilen möglich.
Finanzamt & Verfahren
Finanzamt & Verfahren
01.05.2022Führung eines Fahrtenbuchs: Handschrift muss für jedermann leserlich seinWer seinen Firmen- oder Geschäftswagen auch privat nutzt bzw. nutzen darf, muss einen Privatanteil versteuern. Dieser wird per Ein-Prozent-Regelung …
Finanzamt & Verfahren
30.04.2022Steuerverzinsung: Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat ist geplantWie bereits mehrfach berichtet hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich bzw. 6 Prozent jährlich für …
Finanzamt & Verfahren
29.04.2022Streit um Verrechnung von Aktienverlusten: Steuerbescheide ergehen vorläufigGewinne aus der Veräußerung von Aktien unterliegen der Einkommensteuer bzw. der Abgeltungsteuer. Verluste aus der Veräußerung von Aktien können zwar …