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Unternehmer & Selbständige04.12.2022

Elektronische Registrierkassen: Übergangsfrist endet am 31.12.2022

Elektronische Aufzeichnungssysteme, zu denen auch Registrierkassen gehören, müssen generell bereits seit dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. So sollen Manipulationen an den digitalen Daten verhindert werden. Wurden Registrierkassen nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft und sind diese bauartbedingt nicht aufrüstbar, so dürfen diese Registrierkassen bis zum 31. Dezember 2022 weiter verwendet werden. Diese - letzte - Übergangsfrist läuft nun aber ab. Damit dürfen elektronische Kassen ohne TSE nicht weiter verwendet werden.

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