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Immobilien & Vermietung08.02.2023

Grundsteuer: Erlassantrag bei Mietausfällen bis Ende März 2023 stellen

Gerade in Corona-Zeiten dürften viele Vermieter Mietausfälle zu beklagen haben. Betroffene sollten dann unbedingt den Stichtag 31. März 2023 beachten: Falls sie bei vermieteten Wohnungen oder Gebäuden im Jahre 2022 ohne eigenes Verschulden erhebliche Mietausfälle erlitten haben, können Vermieter nämlich einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen - und zwar bei der zuständigen Gemeindeverwaltung bzw. in Berlin, Hamburg und Bremen (nicht aber Bremerhaven) beim Finanzamt.

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