
Die Familienkasse, die für die Bearbeitung der Kindergeldanträge zuständig ist, hat ein neues Merkblatt zum Kindergeld (Stand Januar 2025) herausgegeben, und zwar einmal in einer Lang- und einmal in einer Kurzfassung. Neben allgemeinen Hinweisen zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes, gerade auch bei Kindern über 18 Jahren, geht es um die Vorgehensweise bei der Antragstellung und um die Mitteilungspflichten der Kindergeldberechtigten. Das Merkblatt ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kindergeldberechtigte/kindergeldberechtigte_node.html#js-toc-entry2. Dort finden Sie auch die aktuelle Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2025, die sehr ausführlich alle Fragen rund um die Kindergeldgewährung regelt - bei Zweifelsfragen aber weitestgehend im Sinne der Familienkasse.
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