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Arbeitnehmer & Lohn20.12.2025

Lohnsteuer: Neuregelung zur Vorsorgepauschale und zum Datenabruf ab 2026

Bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer für Arbeitnehmer ergeben sich zum 1. Januar 2026 einige wichtige Änderungen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu nun Stellung bezogen (BMF-Schreiben vom 3.6.2025, BStBl 2025 I S. 1454; BMF-Schreiben vom 14.8.2025, IV C 5 - S 2367/00012/004/033). Die wesentlichen Punkte, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sind, werden nachfolgend kurz vorgestellt.

Beim Lohnsteuerabzug wird für Arbeitnehmer eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, damit sich die Vorsorgeaufwendungen nicht erst bei Abgabe der Steuererklärung auswirken, sondern bereits unterjährig. Die Vorsorgepauschale setzt sich bislang jeweils aus einem Teilbetrag für die Rentenversicherung, einem Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung und einem Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung zusammen. Ab dem 1.1.2026 kommt ein Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung hinzu.

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