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Unternehmer & Selbständige14.02.2026

Betriebsprüfung und Mitwirkungspflichten: Anforderungen an Unternehmen in der Prüfungspraxis

Betriebsprüfungen verlaufen heute deutlich stärker datengetrieben. Unternehmen müssen Unterlagen nicht nur vorlegen, sondern Daten vollständig, auswertbar und nachvollziehbar bereitstellen. Dabei rückt weniger die einzelne Buchung als vielmehr die Frage in den Vordergrund, ob Prozesse, Datenstrukturen und Belegketten schlüssig zusammenpassen. Fehlen Verknüpfungen zwischen Beleg und Buchung oder sind Vorsysteme (z. B. Kasse, Warenwirtschaft, Faktura) nicht sauber eingebunden, führt das häufig zu Rückfragen und einer Ausweitung der Prüfung.

Mitwirkungspflichten bedeuten zudem nicht nur „Daten liefern“, sondern auch erklären können: Prüfer erwarten, dass Buchungslogik, Abläufe und Besonderheiten verständlich dargestellt werden. Unklare Zuständigkeiten, widersprüchliche Auskünfte oder verspätete Antworten verschlechtern regelmäßig die Ausgangsposition – im ungünstigen Fall bis hin zu Schätzungen, die erfahrungsgemäß eher zu Lasten des Unternehmens ausfallen.

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