
Wird ein Dienstwagen nicht im Betrieb, sondern zu Hause geladen, kann der Arbeitgeber die entstandenen Stromkosten steuerfrei erstatten, sofern es sich um ein betriebliches Fahrzeug handelt.
Das BMF eröffnet hierfür zwei praktikable Möglichkeiten: Entweder werden die tatsächlich entstandenen Stromkosten ermittelt, beispielsweise über eine Wallbox oder einen separaten Stromzähler, oder es kann künftig eine pauschale Stromkostenbewertung auf Basis von Durchschnittswerten des Statistischen Bundesamts erfolgen. Diese Vereinfachungsregelung gilt ab 2026 und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Wichtig ist dabei, dass das gewählte Verfahren einheitlich für das gesamte Kalenderjahr angewendet wird. Keine Steuerfreiheit besteht hingegen, wenn Arbeitnehmer ihre privaten Fahrzeuge zu Hause laden und sich die Kosten erstatten lassen.
Arbeitnehmer & Lohn
Arbeitnehmer & Lohn
15.04.2026Steuerfreie Vorteile beim Laden von ElektrofahrzeugenDas Bundesfinanzministerium hat seine Auffassung zur steuerlichen Behandlung des Aufladens von Elektro- und Hybridfahrzeugen konkretisiert und damit …
Arbeitnehmer & Lohn
06.04.2026Live-Online-Fortbildungen: Kein Fernunterricht im rechtlichen SinneDie zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt führt dazu, dass auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verstärkt online durchgeführt werden.
Arbeitnehmer & Lohn
29.03.2026Betriebliche Krankenversicherung: Gestaltungsspielraum mit steuerlichen FallstrickenDie betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt als Instrument der Mitarbeiterbindung weiter an Bedeutung. Steuerlich ist jedoch sorgfältig zu …