
Für gastronomische Betriebe gilt ab 2026 dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Speisen. Damit entfällt die Unsicherheit der vergangenen Jahre, in denen die Regelung mehrfach befristet wurde. Für Unternehmen bedeutet dies eine verlässlichere Kalkulationsgrundlage, insbesondere bei langfristigen Preisgestaltungen. In der Praxis bleibt jedoch die korrekte Abgrenzung zwischen Speisen und Getränken entscheidend, da für Getränke weiterhin der reguläre Steuersatz gilt. Kassensysteme und Buchhaltung sollten entsprechend eingerichtet sein, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden.
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