
Die Bundesregierung will den für Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöhen. Hierfür hat sie den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes vorgelegt. Zudem soll sich die Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich, früher als Gleitzone bezeichnet, soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen. Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt zwar abzuwarten, doch Arbeitgeber sollten sich darauf einstellen, dass die Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden.
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