
Apple-Geräte, also iPhone, iPad oder MacBook, sind zumeist teurer als Android-Geräte bzw. als Computer mit einer Microsoft-Plattform. Doch spricht der höhere Anschaffungspreis per se dafür, dass immer auch eine private Veranlassung für deren Erwerb eine Rolle spielt? Und sind die Anschaffungskosten daher niemals zu 100 Prozent als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig? Ein Finanzamt aus dem Bereich Berlin-Brandenburg jedenfalls war dieser Ansicht, unterlag aber vor dem Finanzgericht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.11.2021, 16 K 11381/18).
Der Sachverhalt: Ein Großkundenbetreuer erwarb in kurzer Zeit mehrere Apple-Geräte, so ein iPad, ein iPad Mini, ein MacBook und ein MacBook Air. Das Finanzamt versagte den Abzug der Anschaffungskosten für die Geräte mit der Begründung, dass bei der Anschaffung von hochpreisigen Apple-Geräten und vielen Produkten der Apple-Familie immer auch private Gründe mitspielen würden. Beim iPad seien schon gar keine Gründe für eine berufliche Nutzung erkennbar. Das Gericht sieht das anders. Einen Satz aus der Urteilsbegründung möchten wir Ihnen nicht vorenthalten: "Im Übrigen hat bisher auch noch kein Finanzamt je argumentiert, dass wer einen Mercedes oder BMW als Dienstwagen wählt, damit die überwiegend berufliche Nutzung weniger wahrscheinlich macht gegenüber jemandem, der einen VW oder Opel möchte."
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