
Eine Pkw-Vermietung unter Ehegatten ist steuerlich anzuerkennen, wenn diese einem Fremdvergleich standhält. In einem aktuellen Urteil sieht der Bundesfinanzhof in der entgeltlichen Überlassung eines Kfz an den Ehepartner keinen Gestaltungsmissbrauch und hat dem überlassenden Ehegatten, hier der Ehefrau, den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten des Pkw gewährt (BFH-Urteil vom 29.9.2022, V R 29/20).
Es ging um folgenden Sachverhalt: Die Ehefrau kaufte einen Pkw mit eigenen finanziellen Mitteln und überließ das Fahrzeug ihrem Ehemann, der als selbstständiger Arzt tätig war, im Rahmen eines Leasingvertrages entgeltlich zur Nutzung. Als Laufzeit des Leasingvertrages wurden 36 Monate vorgesehen. Die vereinbarten Leasingraten waren marktüblich. Auch der gesamte Leasingvertrag wurde fremdüblich gestaltet und durchgeführt. Der Ehemann nutzte den Wagen ganz überwiegend beruflich. Nach den Modalitäten des Leasingvertrages war die Ehefrau nicht nur zivilrechtlich, sondern auch wirtschaftlich als Eigentümerin des Pkw anzusehen. Vor dem BFH ging es nun speziell um die Frage, ob der Ehefrau der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Pkw zusteht. Die Richter führen diesbezüglich aus: Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines Pkw, hier der Ehefrau, ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von Pkw, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen (BFH-Urteil vom 29.9.2022, V R 29/20).
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