
Ein Gehalt oberhalb der Minijob-Grenze unterliegt zwar der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, doch im so genannten Übergangsbereich (früher: Gleitzone) werden die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet - und zwar nach einer komplizierten Berechnungsformel. Seit dem 1. Januar 2023 liegt der Übergangsbereich bei den so genannten Midijobs zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Übergangsbereich bei Midijobs voraussichtlich im Bereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro liegen, da die Minijob-Grenze auf 538 Euro erhöht werden soll.
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