
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Existenzminimum). Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung an die Inflation erforderlich. Zum 1.1.2024 wurde der Grundfreibetrag bereits angehoben, und zwar von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Nun wird der Grundfreibetrag rückwirkend ab dem 1.1.2024 nochmals etwas angehoben, und zwar auf 11.784 Euro ("Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024"). Der Bundesrat hat der Änderung zugestimmt. Ab dem 1.1.2025 soll eine weitere Erhöhung auf 12.096 Euro und ab dem 1.1.2026 auf 12.348 Euro erfolgen ("Steuerfortentwicklungsgesetz").
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