Start / News / Arbeitnehmer & Lohn

Arbeitnehmer & Lohn03.02.2025

Insolvenzgeld-Umlage U3: Erhöhung zum 1.1.2025

Arbeitgeber müssen neben der Umlage U1 für Krankheitsaufwendungen und der Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen auch die Umlage U3 für Insolvenzgeld zahlen. Zum 1.1.2025 wurde der Umlagesatz für das Insolvenzgeld von 0,06 Prozent auf 0,15 Prozent angehoben. Dies ist in § 360 SGB III geregelt, der den gesetzlichen Umlagesatz festlegt.

Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie gerne persönlich – Telefon 02921 / 94430-0.

Kontakt aufnehmen