
Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wobei eine zumutbare Belastung gegengerechnet wird. Falls im Zuge der Heimunterbringung der eigene Haushalt aufgelöst wird, kürzt das Finanzamt die abzugsfähigen Heimkosten allerdings auch um eine so genannte Haushaltsersparnis. Zum 1.1.2025 wurde der Betrag für die anzusetzende Haushaltsersparnis erhöht. Sie beträgt 12.096 Euro im Jahr, 1.008 Euro pro Monat und 33,60 Euro pro Tag.
MEHR ZUM THEMA
Familie & Privates
Familie & Privates
02.02.2025Krankheitskosten: Nachweis der Aufwendungen bei E-RezeptKrankheitskosten, die Steuerbürger selbst getragen haben, sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar. Allerdings wird eine …
Familie & Privates
28.01.2025Kinderbetreuungskosten: Erhöhung des SonderausgabenabzugsKinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens …
Familie & Privates
25.01.2025Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt bereits zum Jahresanfang zahlenWer Angehörige, für die eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen …