Start / News / Umsatzsteuer

Umsatzsteuer25.02.2025

Umsatzsteuer: Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) zur E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 ist für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu erstellen. Auch wenn der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2028 geschaffen hat, wird sich früher oder später jeder Unternehmer mit dem Thema "E-Rechnung" befassen müssen. Das Bundesfinanzministerium gibt nun in seinen FAQs Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung. Unter anderem nimmt das BMF zu folgenden Fragen Stellung: Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen? Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung? Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E‑Rechnung? Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig? Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden? In welchem Umfang muss eine E‑Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen? Müssen E‑Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden? Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E‑Rechnung? Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E‑Rechnungen? Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden? Wie kann eine E‑Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden? Die Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie gerne persönlich – Telefon 02921 / 94430-0.

Kontakt aufnehmen