
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassen(buch)führung zunehmend verschärft worden. Nun hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe ihr Merkblatt mit dem Titel "Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" (Stand 30.12.2024) überarbeitet. Sie finden dieses unter folgenden Link: https://ofd-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/FAQ+-+Steuern (dort unter "Kassenbuchführung"). Die Oberfinanzdirektion stellt zum einen die Grundsätze für den Einsatz elektronischer Registrierkassen dar, weist zum anderen aber auch darauf hin, dass es nach wie vor zulässig ist, so genannte offene Ladenkassen zu verwenden. Eine Pflicht zur Führung einer Registrierkasse besteht nicht.
MEHR ZUM THEMA
Unternehmer & Selbständige
Unternehmer & Selbständige
01.06.2025Freiberufler-Sozietäten: Unschädliche Organisationsarbeiten des GesellschaftersFreiberufler erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Haben sich Freiberufler zu einer Sozietät …
Unternehmer & Selbständige
22.05.2025Gewerbeverlust: Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei Anwachsung?Ein Verlust kann bei der Gewerbesteuer - in gewissen Grenzen - in einem der kommenden Erhebungszeiträume mit einem positiven Gewerbeertrag verrechnet …
Unternehmer & Selbständige
14.05.2025Steuerstundungsmodelle: Beschränkung der Verlustverrechnung ist rechtensViele Anlagemodelle, insbesondere geschlossene Fonds, weisen den Anlegern in der Anfangsphase hohe Verluste zu. Bei Anlagen, die als so genannte …