
Wer durch Erbschaft oder Vermächtnis Vermögen erwirbt, ist verpflichtet, diesen Erwerb dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob voraussichtlich tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt oder persönliche Freibeträge greifen. Maßgeblich ist allein der Erwerbsvorgang.
Die Anzeige muss Angaben zur Person des Erblassers, zum Zeitpunkt des Todes, zur Art und zum Umfang des erworbenen Vermögens enthalten. Auch wenn Notare und Gerichte häufig entsprechende Mitteilungen an die Finanzverwaltung übermitteln, entbindet dies die Erben nicht automatisch von ihrer eigenen Verpflichtung. Verspätete oder unterlassene Anzeigen können steuerliche und gegebenenfalls bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Erben & Schenken
Erben & Schenken
24.02.2026Schenkungen innerhalb der Familie: Typische Risiken und GestaltungsfallenVermögensübertragungen innerhalb der Familie sind ein zentraler Baustein der Nachfolge- und Vermögensplanung. In der Praxis werden steuerliche …
Erben & Schenken
30.01.2026Schenkungsteuer bei Eheverträgen und Vermögensübertragungen: Gestaltungsspielräume und RisikenVermögensübertragungen im Zusammenhang mit ehevertraglichen Vereinbarungen bergen erhebliche schenkungsteuerliche Risiken, die in der Praxis häufig …
Erben & Schenken
08.10.2025Erbschaft- und Schenkung: Geschlechtsspezifische Sterbetafeln zulässig?Es gibt gewisse Fälle im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, bei denen die voraussichtliche (durchschnittliche) Lebenserwartung des …