
Die steuerliche Kontrolle von Kryptowerten wird weiter verschärft. Mit neuen gesetzlichen Vorgaben geraten insbesondere Betreiber von Kryptoplattformen und Anbieter entsprechender Dienstleistungen stärker in den Fokus der Finanzverwaltung. Ziel ist es, Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten künftig besser nachvollziehen zu können. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat hierzu neue Registrierungsmöglichkeiten für bestimmte Kryptowerte-Betreiber freigeschaltet. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Handel, Verwahrung oder Übertragung von Kryptowerten anbieten. Diese müssen künftig umfangreiche Informationen zu Transaktionen erfassen und melden.
Für betroffene Unternehmen steigen damit die Anforderungen an Dokumentation, Nutzeridentifizierung und interne Kontrollprozesse. Fehlerhafte oder unvollständige Meldungen können steuerliche und regulatorische Risiken auslösen. Auch Unternehmen mit nur ergänzendem Bezug zu Kryptowerten sollten daher prüfen, ob neue Mitwirkungspflichten relevant werden.
Allgemein
Allgemein
03.04.2026Zahlungseingänge in der Krise: Bedeutung der KontoführungEin besonders sensibler Bereich im vorläufigen Insolvenzverfahren ist die Behandlung von Zahlungseingängen: Die Finanzverwaltung differenziert …
Allgemein
01.04.2026Steuerverbindlichkeiten im vorläufigen Insolvenzverfahren neu geregeltDie Finanzverwaltung hat ihre Verwaltungsauffassung zur Behandlung von Steuerverbindlichkeiten im vorläufigen Insolvenzverfahren umfassend …
Allgemein
06.10.2025Verluste aus Kapitalanlagen: Verlustbescheinigung bis 15.12.2025 beantragenBanken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie …