
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 eingeführt und wird seitdem - mit Ausnahme vom 1.7.1992 bis 31.12.1994 - als Zuschlag zur Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben, um gezielt den Aufbau Ost zu finanzieren. Ab dem 1.1.2021 fällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler weg, weitere 6,5 Prozent werden teilweise entlastet, und 3,5 Prozent müssen ihn komplett weiterzahlen. Wer berechnen möchte, wie hoch seine Ersparnis im Jahre 2021 ist, findet unter folgendem Link ein Programm des Bundesfinanzministeriums:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Solidaritaetszuschlag/Solidaritaetszuschlag.html. Geben Sie dort Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nach Abzug von Kinderfreibeträgen) und die Veranlagungsart ein und Ihnen wird angezeigt, wie hoch Ihre jährliche Einsparung ist.
Familie & Privates
Familie & Privates
03.03.2021Haushaltsnahe Dienste: Hausnotrufsystem bei allein lebenden SeniorenAufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 2 …
Familie & Privates
25.02.2021Betreuungsfreibetrag: Keine Übertragung des halben Betrags nach VolljährigkeitEltern erhalten für ihre Kinder, die steuerlich zu berücksichtigen sind, neben dem Kinderfreibetrag auch den so genannten BEA-Freibetrag, also den …
Familie & Privates
23.02.2021Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung öffentlicher Straße nicht begünstigtAufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, die in selbstständiger Tätigkeit erbracht werden, sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und …