
Wird Kindergeld zu Unrecht gezahlt, fordert die Familienkasse die Beträge in der Regel zurück.
Allerdings zeigt eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, dass ein solcher Rückforderungsanspruch im Einzelfall erlassen werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Familienkasse selbst über die maßgeblichen Umstände informiert war oder hätte informiert sein müssen und dennoch weiterhin Kindergeld ausgezahlt hat. Im entschiedenen Fall lagen der Behörde entsprechende Informationen – unter anderem durch automatisierte Datenübermittlungen – bereits vor, ohne dass die Zahlungen eingestellt wurden. Das Gericht sah es daher als unbillig an, die Rückforderung vollständig durchzusetzen. Für betroffene Steuerpflichtige bedeutet dies, dass Rückforderungen nicht in jedem Fall widerspruchslos hingenommen werden müssen, insbesondere wenn ein Fehler im Verantwortungsbereich der Verwaltung liegt.
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