
Beim Erwerb einer Immobilie ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude von zentraler Bedeutung. Nur der Gebäudewert kann abgeschrieben werden, weshalb eine realistische Aufteilung steuerlich entscheidend ist. Die Finanzverwaltung stellt hierfür eine aktualisierte Arbeitshilfe zur Verfügung, die eine nachvollziehbare Wertermittlung unterstützt.
In der Praxis zeigt sich, dass pauschale oder rein rechnerische Aufteilungen häufig nicht anerkannt werden. Stattdessen kommt es auf eine möglichst realitätsnahe Bewertung an, die sich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientiert. Wer hier sorgfältig vorgeht, kann spätere Diskussionen mit dem Finanzamt vermeiden und seine Abschreibungspotenziale optimal nutzen. Eine fundierte Dokumentation der zugrunde gelegten Annahmen kann dabei zusätzlich helfen, die gewählte Aufteilung im Zweifel nachvollziehbar zu begründen. Je plausibler die Herleitung, desto höher die Akzeptanz durch die Finanzverwaltung.
Unternehmer & Selbständige
Unternehmer & Selbständige
02.05.2026Künstlersozialabgabe: Risiken bei digitalen Geschäftsmodellen im Blick behaltenUnternehmen, die kreative Leistungen verwerten oder vermarkten, geraten zunehmend in den Fokus der Künstlersozialabgabe – auch dann, wenn sie sich …
Unternehmer & Selbständige
30.04.2026Abschreibungsmöglichkeiten bei Immobilien gezielt nutzenFür Immobilienbesitzer bleibt die steuerliche Abschreibung ein zentrales Instrument zur Optimierung der laufenden Steuerbelastung.
Unternehmer & Selbständige
18.04.2026Arbeitszimmer im Betriebsvermögen: Keine neue SpekulationsfristMit Blick auf die steuerliche Behandlung von Immobilien hat das FG München eine für viele Unternehmer praxisrelevante Entscheidung getroffen. Im …