
Für Personen, die im Jahr 2026 erstmals eine gesetzliche Rente beziehen, steigt der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte weiter an. Damit wird ein größerer Teil der Rente in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen.
Bestehende Renten bleiben von dieser Entwicklung unberührt, da der maßgebliche Besteuerungsanteil dauerhaft festgeschrieben wird. Dennoch sollten insbesondere Neurentner prüfen, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
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