Start / News / Unternehmer & Selbständige

Unternehmer & Selbständige15.05.2026

Altersvorsorge für Selbstständige: Höhere steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen

Für Selbstständige ergeben sich im Jahr 2026 verbesserte Möglichkeiten, Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich geltend zu machen. Insbesondere Einzahlungen in die sogenannte Basisversorgung (z. B. Rürup-Rente) können in deutlich größerem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dies schafft zusätzlichen Spielraum, um steuerliche Belastungen gezielt zu steuern und gleichzeitig langfristig Vermögen für das Alter aufzubauen.

Gerade bei schwankenden Einkünften kann es sinnvoll sein, höhere Beiträge in wirtschaftlich guten Jahren zu leisten. Dadurch lässt sich nicht nur die Altersvorsorge stärken, sondern auch die aktuelle Steuerlast reduzieren. In Jahren mit geringeren Einnahmen können die Beiträge hingegen flexibel angepasst werden, was Selbstständigen eine gewisse finanzielle Planbarkeit ermöglicht.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die steuerliche Förderung unabhängig von anderen Vorsorgeformen genutzt werden kann. Selbstständige haben damit die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge individuell zu gestalten und verschiedene Bausteine miteinander zu kombinieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweiligen Höchstbeträge beachtet und die Beiträge korrekt in der Steuererklärung erfasst werden.

Darüber hinaus kann eine gezielte Planung der Altersvorsorge auch im Hinblick auf die spätere Besteuerung sinnvoll sein. Während die Einzahlungen heute steuerlich entlasten, unterliegen die späteren Rentenzahlungen grundsätzlich der Besteuerung. Eine ausgewogene Strategie kann helfen, die steuerliche Belastung über die gesamte Lebensdauer hinweg zu optimieren und Versorgungslücken zu vermeiden.

Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie gerne persönlich – Telefon 02921 / 94430-0.

Kontakt aufnehmen