
Auch bei denkmalgeschützten Immobilien bleibt eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung unerlässlich. Aktuelle Rechtsprechung bestätigt, dass hierbei geeignete Bewertungsverfahren heranzuziehen sind, um den Gebäudewert zutreffend zu bestimmen. Pauschale Ansätze oder vereinfachte Methoden führen häufig zu unzutreffenden Ergebnissen.
Für Eigentümer bedeutet dies, dass gerade bei älteren oder sanierungsbedürftigen Objekten eine fundierte Bewertung notwendig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn steuerliche Vorteile durch erhöhte Abschreibungen in Anspruch genommen werden sollen. Eine sorgfältige Aufteilung bildet die Grundlage für eine rechtssichere steuerliche Behandlung.
MEHR ZUM THEMA
Immobilien & Vermietung
Immobilien & Vermietung
12.05.2026Energetische Sanierung: Erweiterte Klarstellungen für SteuerermäßigungenWer in energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Immobilien investiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen nutzen. Die …
Immobilien & Vermietung
09.04.2026Dauernutzungsrecht kann steuerlich als eigenes Grundvermögen geltenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat sich aktuell mit der steuerlichen Einordnung von sogenannten Dauernutzungsrechten im Zusammenhang mit Immobilien …
Immobilien & Vermietung
13.03.2026Grundsteuerreform: Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells bestätigt – dennoch Prüfbedarf im EinzelfallDie neue Grundsteuer sorgt weiterhin für Verunsicherung bei Immobilieneigentümern. Der Bundesfinanzhof hat in aktuellen Verfahren keine …