
Zur Förderung von Investitionen können Unternehmen für bestimmte Elektrofahrzeuge im Jahr der Anschaffung eine besonders hohe Abschreibung nutzen. Ein großer Teil der Anschaffungskosten kann dadurch bereits im ersten Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Dies kann die Liquidität spürbar entlasten und Investitionsentscheidungen erleichtern. Die Regelung richtet sich insbesondere an betrieblich genutzte Fahrzeuge und soll den Umstieg auf emissionsarme Mobilität beschleunigen. Vor einer Investition empfiehlt sich jedoch eine genaue Prüfung der Voraussetzungen, da diese an bestimmte Zeiträume und Nutzungsbedingungen geknüpft sind.
MEHR ZUM THEMA
Unternehmer & Selbständige
Unternehmer & Selbständige
15.05.2026Altersvorsorge für Selbstständige: Höhere steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzenFür Selbstständige ergeben sich im Jahr 2026 verbesserte Möglichkeiten, Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich geltend zu machen. Insbesondere …
Unternehmer & Selbständige
07.05.2026Kaufpreisaufteilung: Neue Arbeitshilfe sorgt für mehr KlarheitBeim Erwerb einer Immobilie ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude von zentraler Bedeutung. Nur der Gebäudewert kann …
Unternehmer & Selbständige
02.05.2026Künstlersozialabgabe: Risiken bei digitalen Geschäftsmodellen im Blick behaltenUnternehmen, die kreative Leistungen verwerten oder vermarkten, geraten zunehmend in den Fokus der Künstlersozialabgabe – auch dann, wenn sie sich …