
Für den Neubau von Mietwohnungen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu nutzen. Diese kann zusätzlich zur regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden und bietet damit einen erheblichen steuerlichen Vorteil. Ziel der Regelung ist es, den Wohnungsbau zu fördern und Investitionen in neue Mietobjekte attraktiver zu machen. Die Inanspruchnahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa hinsichtlich Baukosten und Nutzung. Auch beihilferechtliche Grenzen sind zu beachten, die insbesondere bei größeren Investitionen relevant werden können.
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